Gleich zum Anwalt: Am Besten.
Die Anforderungen an den Fahrer werden im Straßenverkehr immer größer, das Risiko von hohen Bußgeldern steigt, insbesondere da die Bußgelder ab Februar 2009 drastisch angehoben wurden. Die Möglichkeit, durch Fahrverbot oder gar Entziehung der Fahrerlaubnis „aus dem Verkehr“ gezogen zu werden, nimmt zu. Die technische Ausstattung der Polizei wird ständig verbessert und immer neuere Messgeräte kommen auf den Markt. Aber nicht alles, was an technischen Neuerungen auf den Markt kommt, ist auch technisch einwandfrei.
Gerade die letzte Zeit hat bestätigt, dass neue (und alte) Messgeräte nicht immer „gerichtsfest“ sind (z. B. PoliScanSpeed, Verkehrskontrollsystems VKS 3.0) und auch nicht jeder Fahrer ausreichend identifiziert werden kann, weil die Fahrerfotos hierzu nicht geeignet sind oder nicht gegen ihn verwendet werden dürfen. Das Ergebnis: Einstellung oder Freispruch.
Auch darf nicht jedes Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Denn auch wenn z. B. betrunkene Autofahrer eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen, haben sie Anspruch auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren. So wurden in der Vergangenheit verstärkt Blutentnahmen durchgeführt, die nicht bzw. nicht in der Art und Weise hätten durchgeführt werden dürfen. Verschiedene Gerichte haben diese Blutentnahmen als nicht verwertbar eingestuft. Das Ergebnis: Einstellung oder Freispruch.
Fazit ist: Jeder Kraftfahrer hat das Recht überprüfen zu lassen, ob die Nachweise ausreichend sind, um ihn zu bestrafen oder mit evtl. drastischen Führerscheinmaßnahmen zu ahnden. Dieses Recht sollte er auch nutzen! Die Überprüfung kann nur ein Anwalt vornehmen, weil nur er berechtigt ist, das gesamte Aktenmaterial einzusehen, um es zu be‑ und auszuwerten.
Rechtsanwältin Nadja Nickel,
Kanzlei Nickel & Nickel