Rechtstipp

Darf ich eigentlich...?

Christoffer Friedrich

Benimmregeln auf der Autobahn

Gerade in den sommerlichen Ferienmonaten präsentieren sich die bundesdeutschen Autobahnen, zum Leidwesen vieler Autofahrer, gerne im überfüllten Zustand. Die gewünschte Ausfahrt ist bereits in Sichtweite, aber man steht im Stau und an ein baldiges Vorankommen ist nicht zu denken. Darf ich an zähfl ießendem Verkehr oder Stau rechts vorbeifahren, bei Stau die Standspur befahren oder den Standstreifen als Verlängerung zum Einfädeln nutzen? Nachfolgend ein paar Antworten auf die in solchen Situationen häufig gestellten Fragen.

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Strafzettel im Ausland

Christoffer FriedrichEU-weite Bußgeldvollstreckung greift!

Der lang ersehnte Frühling, garniert mit einem Auslandsaufenthalt zur Osterzeit, scheint greifbar nah zu sein. Damit nach Ihrem Urlaubs-Erlebnis keine bösen Überraschungen in der Heimat auf Sie zukommen, sollte man bei Fahrten im Ausland die notwendige Sorgfalt walten lassen. Auf einer holländischen Autobahn mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt, in Österreich am Tag ohne Licht gefahren, in Ungarn mit zwei Bier hinter das Steuer gesetzt, in Belgien einen Radarwarner verwendet oder in Italien einfach falsch geparkt – den Strafen für solche Vergehen können deutsche Autofahrer jetzt auch in ihrer Heimat nicht mehr entgehen. Bislang fanden entsprechende Bußgeldbescheide aus dem Ausland mangels Möglichkeit der Durchsetzbarkeit wenig Beachtung. Doch seit einer Gesetzesänderung können seit dem 28. Oktober 2010 „Knöllchen“ aus anderen EU-Staaten auch in Deutschland offiziell vollstreckt werden.

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Wer haftet bei Schlagloch-Schäden?

Christoffer FriedrichAchtung, Schlagloch!

Vorsicht beim Slalomfahren um diese unerfreulichen Erscheinungen! Einmal nicht aufgepasst, und der Reifen ist geplatzt oder die Achse sogar gebrochen. Dann fängt der Ärger richtig an: Wer nämlich in dem Fall haftet, ist nicht klar geregelt und wird vor Gericht von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden. Autofahrer sollten in diesen „Schlagloch-Zeiten“ die notwendige Sorgfalt walten lassen. Ob Stadt oder Land die Straßen nicht ordentlich gewartet haben oder ob sich der Autofahrer unvorsichtig verhalten hat, müssen meist Gerichte entscheiden, deren Urteile dazu höchst unterschiedlich ausfallen. Oft läuft es auf einen Vergleich hinaus.

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Winterreifenpflicht?

Carsten KussIst eine spezielle Bereifung vorgeschrieben?

Gibt es eine Winterreifenpflicht in Deutschland? Die Regelung in der Straßenverkehrsordnung zu dieser Frage ist nicht eindeutig. Die Vorschrift besagt, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Es kommt also nicht auf die Straßenverhältnisse an, sondern auf die Wetterverhältnisse. Dies bedeutet für den Autofahrer, dass er bei winterlichen Wetterverhältnis­sen auch dann Winterreifen zu montieren hat, wenn die Stra­ßen­ver­hältnisse eine Sommerbereifung zulassen würden.

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Vertrauen ist gut – Kontrolle besser


Gleich zum Anwalt: Am Besten.

Die Anforderungen an den Fahrer wer­den im Straßenverkehr immer größer, das Risiko von hohen Bußgeldern steigt, insbesondere da die Bußgelder ab Fe­bruar 2009 drastisch angehoben wur­den. Die Möglichkeit, durch Fahr­verbot oder gar Entziehung der Fahr­erlaubnis „aus dem Verkehr“ ge­zogen zu werden, nimmt zu. Die technische Ausstattung der Polizei wird ständig verbessert und immer neuere Mess­geräte kommen auf den Markt. Aber nicht alles, was an technischen Neu­erungen auf den Markt kommt, ist auch technisch einwandfrei.

Gerade die letzte Zeit hat bestätigt, dass neue (und alte) Messgeräte nicht immer „gerichtsfest“ sind (z. B. PoliScanSpeed, Verkehrs­kontroll­systems VKS 3.0) und auch nicht jeder Fahrer ausreichend identifiziert werden kann, weil die Fahrer­fotos hierzu nicht geeignet sind oder nicht gegen ihn verwendet werden dürfen. Das Ergebnis: Einstellung oder Freispruch.

Auch darf nicht jedes Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Denn auch wenn z. B. betrunkene Autofahrer eine Gefahr für den Straßenverkehr dar­stellen, haben sie Anspruch auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren. So wurden in der Vergangenheit verstärkt Blutentnahmen durchgeführt, die nicht bzw. nicht in der Art und Weise hätten durchgeführt werden dürfen. Verschie­dene Gerichte haben diese Blutent­nahmen als nicht verwertbar eingestuft. Das Ergebnis: Einstellung oder Frei­spruch.

Fazit ist: Jeder Kraftfahrer hat das Recht überprüfen zu lassen, ob die Nachweise ausreichend sind, um ihn zu bestrafen oder mit evtl. drastischen Führer­schein­maßnahmen zu ahnden. Dieses Recht sollte er auch nutzen! Die Überprüfung kann nur ein Anwalt vornehmen, weil nur er berechtigt ist, das gesamte Akten­material einzusehen, um es zu be‑ und auszuwerten.


Rechtsanwältin Nadja Nickel,

Kanzlei Nickel & Nickel


 


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