Christoffer FriedrichAchtung, Schlagloch!

Vorsicht beim Slalomfahren um diese unerfreulichen Erscheinungen! Einmal nicht aufgepasst, und der Reifen ist geplatzt oder die Achse sogar gebrochen. Dann fängt der Ärger richtig an: Wer nämlich in dem Fall haftet, ist nicht klar geregelt und wird vor Gericht von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden. Autofahrer sollten in diesen „Schlagloch-Zeiten“ die notwendige Sorgfalt walten lassen. Ob Stadt oder Land die Straßen nicht ordentlich gewartet haben oder ob sich der Autofahrer unvorsichtig verhalten hat, müssen meist Gerichte entscheiden, deren Urteile dazu höchst unterschiedlich ausfallen. Oft läuft es auf einen Vergleich hinaus.

Um die Chancen auf eine Verpflichtung zur Schadensregulierung seitens des Landes oder der Kommune jedoch zu erhöhen, sollte man direkt nach dem Schadensereignis darauf achten, nicht nur den Straßenzustand und die Schäden am Auto, sondern auch die gesamte Szene photographisch zu dokumentieren. Wurden Hinweisschilder aufgestellt? Weisen andere Schutzmaßnahmen (Hütchen, Warntafeln) auf die Schlagloch-Gefahr hin? Diese Dokumentation ist wichtig, um später nicht ohne Beweismittel dazustehen. Auch die Polizei sollte informiert, Daten und Adressen von eventuellen Zeugen notiert werden.

An wen wende ich mich?

In der Folgezeit muss sich der geschädigte Autobesitzer an den jeweiligen Verkehrssicherungspflichtigen wenden – bei Gemeinde­straßen ist das die Kommune, bei Bundes- und Landstraßen der Bund bzw. das zuständige Bundesland. Eine Haftung besteht aber nur, wenn bewiesen werden kann, dass sie ihre Verkehrssicherungs­pflichten auch verletzt haben.

Darüber hinaus muss in diesem Zusammenhang beachtet werden, dass Autofahrer kein „Grundrecht auf sichere Straßen“ haben, sondern in erster Linie selbst gefordert sind, ihre Fahrweise den Verhältnissen anzupassen. Dennoch muss sich der jeweilige Ver­kehrs­sich­erungs­pflichtige darum kümmern, dass die Straßen „verkehrssicher“ sind. Was genau das heißt, ist allerdings im Gesetz nicht genau definiert. Hier kann jedoch eine Faustregel zu Rate gezogen werden: Sind Sie die erste Person, die in das Schlagloch geraten ist, sieht es schlecht aus. Sind vor Ihnen schon drei andere Autofahrer in das Loch gefahren und die zuständige Behörde hat sich seit Tagen nicht darum gekümmert, haben Sie schon bessere Chancen.

Sollte eine Geltendmachung gegenüber der zuständigen Behörde nicht von Erfolg gekrönt sein, ist abschließend anzumerken, dass Vollkaskoversicherungen einen Schlaglochschaden in aller Regel übernehmen. Jedoch ist zu empfehlen, vorher abzuwägen, ob es sich lohnt, hierfür eine eventuell teure Prämienerhöhung in Kauf zu nehmen.

Im profil-Automagazin berät


Christoffer
Friedrich

Rechtsanwalt und

Spezialist für Verkehrsrecht

der

ALEGOS Rechtsanwälte,

Hanau und Frankfurt am Main